Foto: Claudia Höhne

Für Teilnehmende

Für den Zugabe-Preis können Einzelpersonen und Teams ihre Unterlagen einreichen, die zuvor nominiert wurden (bei der Teilnahme eines Teams muss mindestens eine Unternehmensgründerin oder ein Unternehmensgründer die unten angegebenen Kriterien des Zugabe-Preises erfüllen).

Bei der Nominierung wird die Körber-Stiftung von einem breiten Netzwerk von Fachleuten aus Wissenschaft und Wirtschaft, Verbänden und dem Social-Impact-Bereich sowie den Medien unterstützt.

Nominierungen sind auch fortlaufend möglich. Die nächste Einreichungphase für die Gründenden startet ab September 2024 für den Zugabe-Preis 2025.

Kriterien

Eine Zugeberin oder ein Zugeber…

…erfüllt formale Kriterien

  • ist mindestens 60 Jahre alt und hat die Zugabe frühestens mit 50 gestartet
  • hat ein gemeinwohlorientiertes Unternehmen gegründet
  • (Die Rechtsform ist nicht vorgeschrieben, denkbar sind z. B. eine GmbH, KG, Genossenschaft, gGmbH, Stiftung oder ein Verein)
  • ist bereits über die Ideen- oder Planungsphase hinaus

…erzielt gesellschaftlichen Mehrwert

  • reagiert auf gesellschaftliche Defizite
  • schafft zur Lösung ein Produkt oder eine Dienstleistung
  • erzielt einen Mehrwert für eine bestimmte Gruppe oder die ganze Gesellschaft

… handelt unternehmerisch

  • hat eine klar erkennbare Geschäftsidee für einen definierten Markt entwickelt
  • agiert risikobereit, effizient, innovativ, nachhaltig und zielt auf die Schaffung von Arbeitsplätzen
  • sorgt dafür, dass sich das gemeinwohlorientierte Unternehmen durch Einnahmen selbst trägt
  • (Das Unternehmen muss so angelegt sein, dass es sich nach einer Startphase durch Einnahmen trägt. Dies können z. B. Entgelte für Produkte oder Dienstleistungen sein, aber auch dauerhafte Finanzierungsquellen durch Behörden oder gesellschaftliche Institutionen (z. B. Investor:innen, Kassen, Sozialverbände, Stiftungen)

…kann Wirkung vorweisen

  • kann bei der Umsetzung der Geschäftsidee sichtbare erste Erfolge vorweisen
  • kann den gesellschaftlichen Mehrwert qualitativ beschreiben und quantitativ belegen
  • hat plausible Überlegungen für nachhaltige Weiterentwicklung und Skalierung

Auswahlverfahren

Die Auswahl der jährlichen Preistragenden erfolgt über ein mehrstufiges Verfahren. Die nominierten Gründerpersönlichkeiten bzw. -teams haben die Möglichkeit, sich und ihr Unternehmen sowie dessen gesellschaftliche Wirkung über eine standardisierte Online-Einreichung vorzustellen. Eine breit besetzte Jury von Fachleuten ermittelt auf der Basis der eingereichten Daten und Nachweise sowie eingeholter Referenzen und Interviews jährlich drei Gründende für die Auszeichnung.

Preise

Drei Preistragende erhalten eine Preissumme in Höhe von je 60.000 Euro.

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Die Teilnahmebedingungen

Die Datenschutzhinweise

FAQ Zugabe-Preis

Ein Netzwerk von Fachleuten aus Wirtschaft, Wissenschaft, Gründerszene und den Medien unterstützten uns bei der deutschlandweiten Suche nach Zugebenden und trägt die Idee des Preises weiter. Über jeden weiteren Hinweis auf Persönlichkeiten, die nominiert werden sollten, freuen wir uns.

Wenn Sie einen Vorschlag haben, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf: zugabe@koerber-stiftung.de

Wenn Sie selbst Gründerin oder Gründer 60plus sind und die Ausschreibungskriterien auf Sie zutreffen, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Bezüglich der Frage, was ein gemeinwohlorientiertes Unternehmen oder „Social Enterprise“ ist, orientieren wir uns frei an der „Nationalen Strategie für Soziale Innovationen und gemeinwohlorientierte Unternehmen" der Bundesregierung. In dieser Strategie wird sich wiederum auf die „Social Business Initiative“ der Europäischen Kommission bezogen – ein Unternehmen, dass sich nicht primär auf Renditemaximierung konzentriert, sondern stattdessen ökologische und soziale Aspekte in den Fordergrund des unternehmerischen Handelns stellt, entspricht dieser Definition.

Gemeinwohlorientierte entwickeln und verbreiten etwa Produkte oder Dienstleistungen zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen auf unternehmerische Art und Weise. Sie wollen Gesellschaft besser machen, zum Beispiel in den Bereichen Bildungsgerechtigkeit, Integration, Arbeitsvermittlung, Soziales, Ökologie oder Klima. Durch ihr unternehmerisches Handeln sind sie innovativ, unabhängig und nachhaltig.

Die Rechtsform des gemeinwohlorientierten Unternehmens ist nicht vorgeschrieben, denkbar sind zum Beispiel eine GmbH, KG, Genossenschaft, gGmbH, Stiftung oder auch ein Verein.

Zum unternehmerischen Handeln zählt, dass das gemeinwohlorientierte Unternemen dafür sorgt, sich durch Einnahmen selbst zu tragen.

Wenn die Gemeinnützigkeit des vorgeschlagenen Social Enterprises nicht schon nachgewiesen ist, dann sollte die gesellschaftliche Wirkung erläutert werden. Es ist zu erklären, auf welchen gesellschaftlichen Bedarf das Unternehmen eine Antwort gibt bzw. welche gesellschaftliche Lücke das Produkt oder die Dienstleistung füllt.

Der Zugabe-Preis zielt auf den Unternehmergeist der Gründenden. Die Gründung sollte eine erkennbare Geschäftsidee für einen definierten Markt entwickelt haben und ökonomisch nachhaltig ausgerichtet sein. Dieser Preis richtet sich nicht an rein ehrenamtlich Engagierte.

Es können nur Persönlichkeiten für den Zugabe-Preis nominiert werden, die ihre Gründung frühestens im Alter von 50 Jahren gestartet haben. Der Zugabe-Preis zeichnet bewusst Unternehmergeist in der zweiten Lebenshälfte aus.

Nein. Die Nominierten müssen ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben. Der Wirkungsort des gemeinwohlorientierten Unternehmens kann auch im Ausland liegen. Und es ist auch möglich, dass die Nominierten nicht die deutsche Staatsbürgerschaft haben.

Ja, wenn mindestens ein aktives Gründungsmitglied die Kriterien des Preises erfüllt.

Mit dem Preisgeld des Zugabe-Preises der Körber-Stiftung wird eine Persönlichkeit ausgezeichnet. Das Preisgeld kann, muss aber nicht für das gemeinwohloriente Unternehmen eingesetzt werden.