Nachhaltige Landwirtschaft anstatt Rendite mit Grund und Boden: Kulturland Genossenschaft
Titus Bahner (62) ist der Überzeugung, dass fruchtbarer Grund und Boden kein Geldanlageobjekt für Rendite sein sollte. Um der zunehmenden Spekulation zu begegnen und landwirtschaftliche Flächen für zukünftige Generationen zu erhalten, entwickelte der Agrar- und Wirtschaftswissenschaftler ein Zukunftsmodell auf der Basis des gemeinschaftlichen Grundeigentums, die „Allmende 2.0“. Die dafür gegründete Kulturland-Genossenschaft kauft mit den Anteilen ihrer Mitglieder Äcker, Weiden und Wald und stellt die Flächen unbefristet und unkündbar regional eingebundenen Bauernhöfen und Neugründer:innen zur Verfügung, die ökologisch wirtschaften. Dafür wurde er am 15. Juni 2023 mit dem Zugabe-Preis ausgezeichnet.
Seit 2014 sichern fast 1.500 Genossinnen und Genossen den Boden für mehr als 30 Bio-Bauernhöfe im ganzen Bundesgebiet. Sie übernehmen damit Verantwortung für die langfristige Sicherung des Hofbestandes, für gesunde Ernährung, Naturschutz und Biodiversität. Mit Anteilen à 500 Euro finanzieren Bewohnerinnen und Bewohner rund um die Höfe aber auch Städterinnen und Städter in den Ballungszentren den Landkauf, für den in der Regel eine Kommanditgesellschaft mit den Landwirten gegründet wird. Mit kreativen Lösungen gehen Titus Bahner und seine Mitstreitenden auch außerfamiliäre Hofnachfolgen an: Kulturland wird dafür zum treuhänderischen Eigentumsträger des Betriebes und ermöglicht somit den neuen Bäuerinnen und Bauern auch ohne großes Kapital einen Hof zu übernehmen. Gleichzeitig garantiert die Genossenschaft den Hofgeberinnen und Hofgebern eine angemessene Altersversorgung.
Für kooperative und gemeinwohlorientiere Landwirtschaft braucht es jedoch neue rechtliche Rahmenbedingungen. Der Visionär und Kommunikator Titus Bahner selbst hat das in der Gründungsphase schmerzlich erfahren. So engagiert er sich mit Kulturland in verschiedenen Netzwerken auch gesellschaftlich und politisch gegen die spekulative Landnutzung, für die Änderung des Grundstücksverkehrsrechts und die Zukunftssicherung der bäuerlichen ökologischen Bewirtschaftung.