Wettbewerb: Ärgernis, Aufsehen, Empörung: Skandale in der Geschichte Straffreiheit für einen SS-Offizier: Diskrepanz zwischen moralischem Anspruch und gesetzlicher Wirklichkeit
Klasse 12, Gymnasium Schenefeld, Gymnasium
22869 Schenefeld, Schleswig-Holstein, Deutschland
#2011-0319
Kurz vor Kriegsende 1945 wurden in der ehemaligen Schule am »Bullenhuser Damm« im Hamburger Stadtteil Rothenburgsort, einem Außenlager des KZ Neuengamme, 20 jüdische Kinder erhängt. Zuvor waren an ihnen medizinische Versuche durchgeführt worden. Sechs Personen waren an der Mordaktion direkt beteiligt, vier von ihnen wurden zum Tode verurteilt. Der Arzt Kurt Heißmeyer wurde 1966 in der DDR gefasst und zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Leiter des Außenlagers Bullenhuser Damm, Kurt Strippel, war zwar 1949 zu lebenslanger Haft verurteilt worden, kam aber 1968 aufgrund einer Gesetzesänderung frei und wurde obendrein mit 121.500 DM für seine Haft entschädigt. SPD-Politiker klagten erfolglos gegen die Entschädigungszahlung. Auch Folgeprozesse gegen Strippel in den 1970er und 1980er Jahren blieben ergebnislos, doch nun wurden auch die Medien vermehrt auf den Fall aufmerksam. Öffentliche Empörung und Demonstrationen begleiteten die Verhandlungen. Der Schüler Christopher Jers hat den öffentlichen Skandal um die strafrechtliche Verfolgung des SS-Offiziers erforscht. Grundlage seiner Wettbewerbsarbeit sind neben Archivalien aus der Gedenkstätte Neuengamme eine umfangreiche Literaturliste und ein Experteninterview.