Wettbewerb: Ärgernis, Aufsehen, Empörung: Skandale in der Geschichte Die Aufarbeitung der Endphasenverbrechen des Dritten Reichs am Beispiel der »Dr.-Maier-Prozesse« ab 1948

Landessieger
2011
Andonie, Thomas
Martina Fuchs-Andonie, Burkhard Röhlinger

Zivildienst

92637 Weiden, Bayern, Deutschland

#2011-0234

Zu welchem Urteil kamen Richter in der juristischen Aufarbeitung der Hinrichtung von Domprediger Dr. Johann Maier am 24. April 1945? In den Jahren 1948/49 wurden die Mitglieder des NS-Standgerichts, das Maier zum Tode verurteilt hatte, vor Gericht gestellt. In der ersten Instanz erhielten vier von ihnen Freisprüche, vier weitere Angeklagte wurden zu milden Haftstrafen verurteilt. Auch der Revisionsprozess 1949 endete mit Freisprüchen. Presse und Bevölkerung reagierten auf die Urteile mit Empörung. In Kommentaren, Leser- und Beschwerdebriefen verschaffte sich diese Empörung Luft. Die milden Urteile und Freisprüche seien als der Versuch zu werten, einen Präzedenzfall zu schaffen, um zukünftig jede juristische Verfolgung von NS-Tätern zu behindern, hieß es. Zum Teil griff die Presse nun selbst zu Formen der Skandalisierung, die rechtliche und moralische Grenzen deutlich überschritt. So forderten Journalisten offen zu Rache und Selbstjustiz auf. Thomas Andonie hat auf Grundlage der Gerichtsakten im Staatsarchiv Amberg und über zeitgenössische Presseartikel die juristische Aufarbeitung des NS-Verbrechens an Dr. Johann Maier untersucht.