Wettbewerb: Bis hierhin und nicht weiter!? Grenzen in der Geschichte Die Überwindung von Geschlechtergrenzen als Prozess - Von der Durchsetzung des Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz bis zum Gleichberechtigungsgesetz (1957)

Landessieger
2025
Anna Victoria Richter
Schriftlich-Sachtext
Sandra Richter

9. Klasse, Friedrich-Schiller-Gymnasium

71672 Marbach, Baden-Württemberg, Deutschland

#2025-1525

Die Gleichberechtigung von Männern und Frauen ist seit 1949 in Artikel 3 des Grundgesetzes festgeschrieben. Wirkliche Gleichberechtigung herrschte aber weder im Gründungsjahr der Bundesrepublik Deutschland noch im Jahr 1957, in dem der Bundestag das erste Gleichberechtigungsgesetz verabschiedete. Anna Victoria Richter untersuchte diese Gesetzgebungsprozesse, porträtierte die „Mütter des Grundgesetztes“ und zeigte den Drahtseilakt zwischen Geschlechtersolidarität und Parteipolitik, den die Gleichstellungspolitik in den frühen Jahren der Bundesrepublik für alle Politikerinnen – und einige wenige Politiker – bedeutete. Neben dieser politisch-historischen Analyse, für die sie Quellen aus verschiedensten Archiven nutzte, zeigt sie auf, dass die gesellschaftliche Realität der Gesetzgebung deutlich hinterherhinkte. Ihre persönliche Motivation bezog die Autorin beispielsweise aus der Biografie ihrer Großmutter, der das Abitur verwehrt wurde, weil sich der Besuch eines Gymnasiums für ein Mädchen angeblich nicht lohne.