
2. Preis Geistes- und Kulturwissenschaften
pexels / Markus Winkler
Wer in guten Lagen leben kann, wer verdrängt wird und wem soziale Teilhabe offensteht, regelt in Deutschland der Markt. Die Juristin Anna-Katharina König vergleicht die deutsche Wohnpolitik mit der Südafrikas – und plädiert in ihrer Gegenüberstellung für einen Blick ins Grundgesetz, das unserer Demokratie mehr Entscheidungsspielraum zuspricht, als wir häufig denken.
Die Forschung
Was unser Grundgesetz zur Diskussion der Wohnkrise beitragen kann
Text: Dorthe March
Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik stellt eine Initiative den Wohnungsmarkt grundlegend in Frage: Mit dem Beschlussvolksentscheid „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ wurde der Berliner Senat 2021 beauftragt, ein Gesetz zu entwerfen, auf dessen Grundlage mehr als 3000 Wohnungen in der Stadt in Gemeineigentum überführt werden können. „Auf diese Weise soll die Wohnraumversorgung von einer Marktlogik gelöst werden“, erläutert Anna-Katharina König. Sie habe schon immer interessiert, wie Gesellschaften lebensrelevante Ressourcen verteilen. In Konsequenz vergleicht die Juristin in ihrer rechtstheoretischen Dissertation die Verfassungen von Deutschland – das Grundgesetz – und Südafrika und arbeitet heraus, wie deren Interpretation Wohnraumverteilungskonflikte prägt. Der grundlegende Unterschied zeigt sich im Freiheitsbegriff: In Deutschland ist die Eigentumsfreiheit ausschlaggebend, in Südafrika das in der Verfassung verankerte Recht auf Wohnen. Entscheidend sei dort die Frage, „ob Menschen die sozialen Voraussetzungen haben, um tatsächlich frei leben zu können“. Zwar gebe die südafrikanische Verfassung kein bestimmtes Modell der Wohnraumverteilung vor, nehme aber dennoch eine wichtige Kontrollfunktion ein: Der Staat überwache den Prozess der Verteilung von Wohnraum. Kann Südafrika damit ein Vorbild für Deutschland sein?

Plädoyer für ein demokratisiertes Freiheitsverständnis
Artikel 15 des Grundgesetzes gibt vor: „Grund und Boden können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden.“ König plädiert dafür, auch in Deutschland die Vergesellschaftung von Wohnraum mit dem Fokus auf die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern zu bewerten – und nicht wie aktuell ausschließlich an Prämissen des Privateigentums zu messen. In diesem Kontext macht König den Begriff der „Demokratisierten Freiheit“ fruchtbar: „Die Reichweite verfassungsrechtlicher Freiheitsrechte wird in Südafrika in partizipativen Verfahren fortlaufend neu bestimmt und dadurch einer demokratischen Mitbestimmung zugänglich gemacht.“ Einen vergleichbaren Ansatz schlägt sie auch für Deutschland vor. So bleibe die Vergesellschaftung von Wohnraum demokratisch gestaltbar, ohne Eigentumsinteressen zu ignorieren.
„Ob wir unser Recht an eine Marktlogik koppeln wollen, bleibt unserer demokratischen Entscheidung vorbehalten und ist verfassungsrechtlich weniger festgelegt, als es die politische Debatte manchmal suggeriert.“
Dr. Anna-Katharina König
König zufolge könnte demokratisierte Freiheit auch in Deutschland zur Anwendung kommen. „Das Grundgesetz hat die Ausrichtung unserer Wirtschaftsordnung ausdrücklich offengehalten“, analysiert sie. Diese Offenhaltung für demokratische Gestaltung sei ein verfassungsrechtliches Versprechen, das oft unterschätzt wird, in anderen Staaten – wie etwa Südafrika – aber durchaus etabliert sei. „Ob wir unser Recht an eine Marktlogik koppeln wollen, bleibt unserer demokratischen Entscheidung vorbehalten und ist verfassungsrechtlich weniger festgelegt, als es die politische Debatte manchmal suggeriert.“ Von einer Entscheidung für mehr Demokratie könnte auch „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ profitieren. Das Verfahren ist zum jetzigen Zeitpunkt noch immer offen.
Die Preisträgerin

Anna-Katharina König (29) studierte Rechtswissenschaft an der Universität Heidelberg und der Katholieke Universiteit Leuven (Belgien). Im Anschluss promovierte sie an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, wo sie als Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Professur für Öffentliches Recht, Migrationsrecht und Menschenrechte arbeitete. Währenddessen führten sie zwei Forschungsaufenthalte nach Südafrika. Seit Anfang 2025 ist König Rechtsreferendarin am Landgericht Bonn und wird 2027 ihr Zweites Juristisches Staatsexamen ablegen.
Beitragstitel: Die Spielregeln der Wohnkrise
Anna-Katharina König
Kontakt: anna-katharina.koenig@fau.de
Promotion an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Institut für Deutsches, Europäisches und Internationales Öffentliches Recht

