
Die Sanktionierung von Partnerinnentötungen – Eine vergleichende Urteilsanalyse zu Partnerinnentötungen als Form des Femizids
1. Preis Sektion Sozialwissenschaften
Julia Habermann hat an der Ruhr-Universität Bochum in den Fachgebieten Soziologie, Kriminologie und Gender Studies promoviert.
Partnerinnentötungen, also Tötungen von Frauen durch den (ehemaligen) Partner, sind die häufigste Form des Femizids. Der folgende Beitrag beantwortet die Frage, inwiefern sie milder sanktioniert werden als andere Tötungsdelikte. Grundlage bilden Strafurteile gegen 154 Täter einer Partnerinnentötung, denen 318 Täter gegenüberstehen, die eine andere Person getötet haben. Partnerinnentötungen werden seltener als Mord verurteilt, es ergehen aber keine kürzeren Freiheitsstrafen. Der in den Sozialwissenschaften betonte Aspekt des Macht- und Besitzanspruchs sowie vorausgegangene Gewalt sollten in den Urteilen stärker berücksichtigt werden. Die Integration der Ergebnisse in Aus- und Fortbildung sowie ein stärkerer Austausch mit Rechtsanwender:innen kann diese bei der Reflexion der bisherigen Rechtsanwendung unterstützen. Abseits des wissenschaftlichen Diskurses nützen die Erkenntnisse dem Monitoring der Istanbul-Konvention und der Politik in aktuellen Diskussionen von Gesetzesreformen.