1. Preis Geistes- und Kulturwissenschaften 2022

Die Juristin und Umweltwissenschaftlerin Kim Teppe klagt dagegen, dass wichtige Informationen über Arzneimittel weder der allgemeinen Öffentlichkeit noch Forscher:innen zugänglich gemacht werden.

Kim Teppes Forschung im Portrait

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Deutscher Studienpreis 2022: Wie Geschäftsgeheimnisse effektiven Umweltschutz verhindern

Die Forschung

Was wiegt schwerer: Betriebsgeheimnisse oder Umweltschutz?

Text: Dorthe March
Fotos: Patrick Pollmeier

Kim Teppe nimmt in ihrer Promotion gleich mehrere Rechtsbereiche in den Blick. Ihr Ausgangspunkt: Das Arzneimittelrecht wird den Anforderungen des Umweltrechts nicht gerecht. „Arzneimittel sind sowohl für die menschliche als auch für die tierische Gesundheit unverzichtbar“, erläutert sie. Doch gelangen die biologisch hochaktiven Wirkstoffe über Abwässer, Klärschlämme oder über die Aquakultur auch direkt in die Umwelt, wo sie gleichsam eine – oft unerwünschte – Wirkung auf Organismen entfalten können.“ Je nach Arzneimittel würden nach der Anwendung in der Regel zwischen 30 und 90 Prozent der oral verabreichten Dosis als Wirkstoff im Urin von Menschen und Tieren wieder ausgeschieden. Die Folge: eine weltweite und flächendeckende Belastung der Umwelt mit derzeit insgesamt 771 nachgewiesenen Arzneimittelwirkstoffen.

Wie diese Rückstände in der Umwelt wirken, ist allerdings weder der Öffentlichkeit noch den Behörden hinreichend bekannt – mit weitreichenden Folgen. „Der weltweit flächendeckende Nachweis von Arzneimittelrückständen in der Umwelt und die zunehmende Verbreitung von Antibiotikaresistenzen über die Umwelt stellen ein wachsendes Risiko für Ökosysteme, aber auch für die menschliche Gesundheit dar“, erklärt Teppe, die neben Rechts- auch Umweltwissenschaften studiert hat. Um diesem Risiko wirksam mit konkreten Maßnahmen begegnen zu können, seien Informationen über Umweltverhalten und -toxizität der Wirkstoffe erforderlich.

Foto: David Ausserhofer

„Kim Teppe belegt in ihrer Forschungsarbeit exzellent und unausweichlich, dass die Gesellschaft auch bei Arzneimitteln ein Recht auf Zugang zu Umweltinformationen hat.“

Dr. Elisabeth von Thadden, Mitglied der Jury

Klage vor dem Verwaltungsgericht

„Diese von staatlicher Seite und ausdrücklich auch vom Europäischen Parlament anerkannten Informationsdefizite wurden bisher zwar oft benannt und bemängelt, im Detail und in ihrer Ursache blieben sie jedoch weitestgehend unbeleuchtet“, sagt die 32-Jährige. In ihrer kumulativen Arbeit hat sie diese Defizite deshalb zunächst genauer aufgedeckt und definiert sowie deren Ursprung identifiziert. Daran anknüpfend hat Teppe den geltenden normativen Rahmen auf ein Recht des Einzelnen auf Zugang zu den bis dato vertraulichen Umweltrisikobewertungen untersucht. Mit zwei weiteren Beiträgen konnte sie rechtsvergleichend die Defizite gegenüber anderen umweltrelevanten Stoffzulassungsregimen herausarbeiten. Abschließend zeigt Teppe legislative Handlungsoptionen für eine Reduzierung des Informationsdefizites auf.

„Der weltweit flächendeckende Nachweis von Arzneimittelrückständen in der Umwelt und die zunehmende Verbreitung von Antibiotikaresistenzen über die Umwelt stellen ein wachsendes Risiko für Ökosysteme, aber auch für die menschliche Gesundheit dar.“

Studienpreisträgerin Kim Teppe

Teppe zieht den Vergleich zu Bioziden. Deren Umweltauswirkungen sind jederzeit frei im Internet abrufbar, Zusammenfassungen konkreter Studien sind zudem auf Antrag zugänglich. „Vergleichbares muss auch für Arzneimittel gelten“, fordert sie. Um dieses Ziel zu erreichen und eine verbindliche juristische Entscheidung zu erwirken, hat Teppe im Rahmen ihrer Promotion den Anspruch der Öffentlichkeit auf Zugang zu den bis dato vertraulichen Umweltrisikobewertungen in einem Verwaltungsgerichtsverfahren geltend gemacht. „Der Arzneimittelsektor kehrt das Regel-Ausnahme-Verhältnis zwischen Transparenz – der Regel – und Geheimhaltung – der Ausnahme – in das Gegenteil um: Für Umweltdaten gilt der Grundsatz der Geheimhaltung mit Vorbehalt der Offenlegung“, analysiert sie. Diese Praxis sei mit den Vorgaben des europäischen und internationalen Umweltrechts nicht vereinbar. Das Verfahren läuft derzeit noch.

Defizite im Arzneimittelrecht

In ihrer Klage argumentiert Teppe dagegen, dass Arzneimittelhersteller bis dato keinerlei konkrete Studienergebnisse aus den Umweltrisikobewertungen veröffentlichen müssen. „Sie berufen sich auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse. Zudem, ‚gehört´ das Umweltrisikowissen über ein Arzneimittel bisher weder Staat noch Gesellschaft, sondern vielmehr der Arzneimittelindustrie“, erläutert sie. Teppe konnte allerdings herausarbeiten, dass es sich bei den Umweltrisikobewertungen von Arzneimitteln um Informationen über Emissionen im Sinne des Umweltinformationsrechts handelt – „und diese sind unabhängig von etwaigen betroffenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen der Industrie auf Antrag zugänglich zu machen“, sagt die Juristin.

Teppes Arbeit zeigt: Sobald eine Arzneimittelzulassung und dadurch zwangsläufig ein Stoffeintrag in die Umwelt und damit letztlich auch in den menschlichen Körper erfolgt, darf kein Geheimnisschutz mehr angenommen werden. Ihre konkreten legislativen Verbesserungsvorschläge sind bereits in eine Studie für die EU-Kommission zur neuen Tierarzneimittel-Verordnung eingeflossen. Die Kommission ist gesetzlich verpflichtet, hierzu Stellung zu nehmen. Auf eine Rückmeldung aus Brüssel wartet Teppe allerdings noch.

Die Preisträgerin

Von 2010 bis 2014 absolvierte Kim Teppe (32; geb. Oelkers) das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg. Anschließend studierte sie Umweltwissenschaften an der Fernuniversität Hagen. Von 2018 bis 2021 promovierte Teppe in Hamburg an der Universität und der Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW).

Beitragstitel: Die defizitäre Verfügbarkeit von Umweltinformationen aus der Arzneimittelzulassung für Staat und Gesellschaft: Wie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse einen effektiven Schutz unserer Umwelt vor Arzneimittelrückständen verhindern

Kim Teppe

kim.teppe@uba.de

Promotion an der Universität Hamburg, Fakultät für Rechtswissenschaft

Bildergalerie

  • Kim Teppe hat an der Universität Hamburg und der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg promoviert.
    Kim Teppe hat an der Universität Hamburg und der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg promoviert.
  • Neben Rechtswissenschaften hat sie auch Umweltwissenschaften studiert.
    Neben Rechtswissenschaften hat sie auch Umweltwissenschaften studiert.
  • Die konkreten Verbesserungsvorschläge aus ihrer Promotion werden derzeit von der EU-Kommission geprüft.
    Die konkreten Verbesserungsvorschläge aus ihrer Promotion werden derzeit von der EU-Kommission geprüft.
  • Inzwischen arbeitet die Juristin für das Umweltbundesamt.
    Inzwischen arbeitet die Juristin für das Umweltbundesamt.
  • Kim Teppe fordert: Für Arzneimittel müssen ähnliche Bestimmungen gelten wie für Biozide. Deren Umweltauswirkungen sind jederzeit frei im Internet abrufbar.
    Kim Teppe fordert: Für Arzneimittel müssen ähnliche Bestimmungen gelten wie für Biozide. Deren Umweltauswirkungen sind jederzeit frei im Internet abrufbar.

Materialien zum Download

Wettbewerbsbeitrag von Kim Teppe

Pressefotos Kim Teppe

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