Foto: Claudia Höhne

Für Teilnehmer:innen

Für den Zugabe-Preis können Einzelpersonen und Teams ihre Unterlagen einreichen, die zuvor nominiert wurden (bei der Teilnahme eines Teams muss mindestens ein:e Unternehmensgründer:in die unten angegebenen Kriterien des Zugabe-Preises erfüllen).

Bei der Nominierung wird die Körber-Stiftung von einem breiten Netzwerk von Expert:innen aus Wissenschaft und Wirtschaft, Verbänden und dem Social-Impact-Bereich sowie den Medien unterstützt.

Nominierungen sind auch fortlaufend möglich. Die nächste Einreichungphase für die Gründer:innen startet ab September 2024 für den Zugabe-Preis 2025.

Kriterien

Ein:e Zugeber:in…

…erfüllt formale Kriterien

  • ist mindestens 60 Jahre alt und hat die Zugabe frühestens mit 50 gestartet
  • hat ein Unternehmen oder Sozialunternehmen gegründet
  • (Die Rechtsform ist nicht vorgeschrieben, denkbar sind z. B. eine GmbH, KG, Genossenschaft, gGmbH, Stiftung oder ein Verein)
  • ist bereits über die Ideen- oder Planungsphase hinaus

…erzielt gesellschaftlichen Mehrwert

  • reagiert auf gesellschaftliche Defizite
  • schafft zur Lösung ein Produkt oder eine Dienstleistung
  • erzielt einen Mehrwert für eine bestimmte Gruppe oder die ganze Gesellschaft

… handelt unternehmerisch

  • hat eine klar erkennbare Geschäftsidee für einen definierten Markt entwickelt
  • agiert risikobereit, effizient, innovativ, nachhaltig und zielt auf die Schaffung von Arbeitsplätzen
  • sorgt dafür, dass sich das Unternehmen/Sozialunternehmen durch Einnahmen selbst trägt
  • (Das Unternehmen/Sozialunternehmen muss so angelegt sein, dass es sich nach einer Startphase durch Einnahmen trägt. Dies können z. B. Entgelte für Produkte oder Dienstleistungen sein, aber auch dauerhafte Finanzierungsquellen durch Behörden oder gesellschaftliche Institutionen (z. B. Investor:innen, Kassen, Sozialverbände, Stiftungen)

…kann Wirkung vorweisen

  • kann bei der Umsetzung der Geschäftsidee sichtbare erste Erfolge vorweisen
  • kann den gesellschaftlichen Mehrwert qualitativ beschreiben und quantitativ belegen
  • hat plausible Überlegungen für nachhaltige Weiterentwicklung und Skalierung

Auswahlverfahren

Die Auswahl der jährlichen Preisträger:innen erfolgt über ein mehrstufiges Verfahren. Die nominierten Gründerpersönlichkeiten bzw. -teams haben die Möglichkeit, sich und ihr Unternehmen sowie dessen gesellschaftliche Wirkung über eine standardisierte Online-Einreichung vorzustellen. Eine breit besetzte Expert:innenjury ermittelt auf der Basis der eingereichten Daten und Nachweise sowie eingeholter Referenzen und Interviews jährlich drei Gründer:innen für die Auszeichnung.

Preise

Drei Preisträger:innen erhalten eine Preissumme in Höhe von je 60.000 Euro.

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Die Teilnahmebedingungen

Die Datenschutzhinweise

FAQ Zugabe-Preis

Ein Netzwerk von Expert:innen aus Wirtschaft, Wissenschaft, Gründerszene und den Medien unterstützten uns bei der deutschlandweiten Suche nach Zugeber:innen und trägt die Idee des Preises weiter. Über jeden weiteren Hinweis auf Persönlichkeiten, die nominiert werden sollten, freuen wir uns.

Wenn Sie einen Vorschlag haben, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf: zugabe@koerber-stiftung.de

Wenn Sie selbst Gründer:in 60plus sind und die Ausschreibungskriterien auf Sie zutreffen, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Es gibt viele Definitionen. Für uns gilt: Sozialunternehmen entwickeln und verbreiten Produkte oder Dienstleistungen zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen auf unternehmerische Art und Weise. Sie wollen Gesellschaft besser machen, zum Beispiel in den Bereichen Bildungsgerechtigkeit, Integration, Arbeitsvermittlung, Soziales, Ökologie oder Klima. Durch ihr unternehmerisches Handeln sind sie innovativ, unabhängig und nachhaltig.

Die Rechtsform des Unternehmens/Sozialunternehmens ist nicht vorgeschrieben, denkbar sind zum Beispiel eine GmbH, KG, Genossenschaft, gGmbH, Stiftung oder auch ein Verein.

Zum unternehmerischen Handeln zählt, dass das Unternehmen/Sozialunternehmen dafür sorgt, sich durch Einnahmen selbst zu tragen.

Wenn die Gemeinnützigkeit des vorgeschlagenen Unternehmens/Sozialunternehmens nicht schon nachgewiesen ist, dann sollte die gesellschaftliche Wirkung erläutert werden. Es ist zu erklären, auf welchen gesellschaftlichen Bedarf das Unternehmen/Sozialunternehmen eine Antwort gibt bzw. welche gesellschaftliche Lücke das Produkt oder die Dienstleistung füllt.

Der Zugabe-Preis zielt auf den Unternehmergeist der Gründer:innen. Die Gründung sollte eine erkennbare Geschäftsidee für einen definierten Markt entwickelt haben und ökonomisch nachhaltig ausgerichtet sein. Dieser Preis richtet sich nicht an rein ehrenamtlich Engagierte.

Es können nur Persönlichkeiten für den Zugabe-Preis nominiert werden, die ihre Gründung frühestens im Alter von 50 Jahren gestartet haben. Der Zugabe-Preis zeichnet bewusst Unternehmergeist in der zweiten Lebenshälfte aus.

Nein. Die Nominierten müssen ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben. Der Wirkungsort des Unternehmens/Sozialunternehmens kann auch im Ausland liegen. Und es ist auch möglich, dass die Nominierten nicht die deutsche Staatsbürgerschaft haben.

Ja, wenn mindestens ein aktives Gründungsmitglied die Kriterien des Preises erfüllt.

Mit dem Preisgeld des Zugabe-Preises der Körber-Stiftung wird eine Persönlichkeit ausgezeichnet. Das Preisgeld kann, muss aber nicht für das Unternehmen/Sozialunternehmen eingesetzt werden.